Sollten Ladestationen für Gabelstapler mit einer Augenspülvorrichtung versehen sein, wenn die Gabelstapler mit Lithiumbatterien ausgestattet sind?
Lithiumbatterien enthalten weder Batteriesäure (Schwefelsäure) noch eine andere ätzende Flüssigkeit. Es besteht demnach keine Gefahr, dass Spritzer in die Augen gelangen, und somit kein Bedarf für eine Augenspülvorrichtung. Wenn es an einer Ladestation Lithium- und Schwefelsäurebatterien gibt, muss dagegen eine Augenspülvorrichtung zur Verfügung stehen.
Denken Sie daran, dass im Brandfall hochgefährliches Gas aus den Lithiumbatterien, Fluorwasserstoff, austritt. Deswegen sind gute Kenntnisse und richtiges Verhalten im Brandfall sehr wichtig.