Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass die geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Hier geben wir einen Überblick über die Anforderungen an Erste-Hilfe-Ausstattung an Arbeitsplätzen gemäß deutscher Vorschriften – und darüber, wie Cederroth Ihnen dabei helfen kann, diese Anforderungen zu erfüllen und Ihren Arbeitsplatz sicherer zu machen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | Verbindlich |
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) | Verbindlich |
DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift) |
Verbindlich |
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) |
Empfehlung |
DGUV (Regel 100-001) | Empfehlung |
DIN 13157 / 13169 | Empfehlung |
4 Mittel zur Ersten Hilfe
(1) Erste-Hilfe-Material ist in Verbandkästen oder anderen geeigneten Behältnissen (z. B. Rucksäcke, Taschen, Schränke), im Folgenden Verbandkasten genannt, vorzuhalten. Die Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen ergibt sich aus Tabelle 1.
(2) Statt eines großen Verbandkastens können zwei kleine Verbandkästen verwendet werden. Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten als kleiner Verbandkasten verwendet werden.
(3) Verbandkästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind.
(4) Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z. B. Verunreinigungen, Nässe, hohe Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist. Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatums zu ergänzen bzw. zu ersetzen.
(5) In Arbeitsstätten ist mindestens das Erste-Hilfe-Material entsprechend Tabelle 2 bereitzuhalten.
(6) Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung können neben der Grundausstattung mit Erste-Hilfe-Material nach Abs. 5 auch ergänzende Mittel zur Ersten Hilfe (siehe Punkt 3.4) notwendig werden.
3 Begriffsbestimmungen
3.4 Mittel zur Ersten Hilfe sind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z. B. Automatisierter Externer Defibrillator, Beatmungsgerät) und Arzneimittel (z. B. Antidot), die zur Ersten Hilfe benötigt werden.
Ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen erfordert sowohl die richtige Ausrüstung als auch klare Anweisungen. Hier sind drei wichtige Schritte, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitsplatz im Falle eines Unfalls gut vorbereitet ist.
Die Erste-Hilfe-Lösungen von Cederroth sind so konzipiert, dass jeder schnell Hilfe leisten kann, wenn etwas passiert. Cederroth bietet eine breite Palette an wandmontierten und tragbaren Erste-Hilfe-Produkten, die sich leicht an verschiedene Arbeitsplätze anpassen lassen.
Eine klare und eindeutige Beschilderung ist entscheidend, um die Erste-Hilfe-Ausrüstung im Notfall schnell zu finden. Die Schilder von Cederroth sind selbstleuchtend, doppelseitig und einfach zu montieren.
Nutzen Sie unsere Checkliste, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitsplatz im Falle eines Unfalls richtig ausgestattet ist. Sie hilft Ihnen zu überprüfen, ob alle notwendigen Erste-Hilfe-Ausrüstungen vorhanden sind und nichts Wichtiges übersehen wurde. Machen Sie Ihren Arbeitsplatz noch heute sicherer!
Unterschiedliche Branchen bringen unterschiedliche Risiken mit sich – und damit auch unterschiedliche Anforderungen an die Erste-Hilfe-Ausrüstung. Ganz gleich, ob Sie im Baugewerbe, in der Fertigung, im Bildungswesen oder im Bürobereich arbeiten, es ist wichtig, dass Sie die richtigen Vorkehrungen treffen, um im Falle eines Unfalls schnell handeln zu können.
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