Gesetze und Verordnungen für Erste Hilfe am Arbeitsplatz

Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass die geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Hier geben wir einen Überblick über die Anforderungen an Erste-Hilfe-Ausstattung an Arbeitsplätzen gemäß deutscher Vorschriften – und darüber, wie Cederroth Ihnen dabei helfen kann, diese Anforderungen zu erfüllen und Ihren Arbeitsplatz sicherer zu machen.

Gesetze / Vorschriften / Regeln

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Verbindlich
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Verbindlich
DGUV Vorschrift 1
(Unfallverhütungsvorschrift)
Verbindlich
Technische Regeln für Arbeitsstätten
(ASR)
Empfehlung
DGUV (Regel 100-001) Empfehlung
DIN 13157 / 13169 Empfehlung

Verbindliche Pflichten im Arbeitsschutz

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. ArbSchG §3(1)
  • Der Arbeitgeber hat unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten die erforderlichen Mittel bereitzustellen. ArbSchG §3(2)
  • Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, (…) erforderlich sind. ArbSchG §10(1)
  • Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. ArbSchG §4(3)
  • Der Arbeitgeber hat beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen. ArbStättV §4(5)
  • Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen (…) für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. DGUV Vorschrift §2(1)
  • Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen (…) zu ermitteln, welche Maßnahmen (…) erforderlich sind. DGUV Vorschrift §3(1)
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen. DGUV Vorschrift §24(1)
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird. DGUV Vorschrift §24(2)
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste ­Hilfe­ Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln. DGUV Vorschrift §24(6)
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Mittel zur Ersten Hilfe jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert werden. DGUV Vorschrift §25(2)

Empfehlungen im Arbeitsschutz
(ASR A4.3 – Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe)

4 Mittel zur Ersten Hilfe

(1) Erste-Hilfe-Material ist in Verbandkästen oder anderen geeigneten Behältnissen (z. B. Rucksäcke, Taschen, Schränke), im Folgenden Verbandkasten genannt, vorzuhalten. Die Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen ergibt sich aus Tabelle 1.

(2) Statt eines großen Verbandkastens können zwei kleine Verbandkästen verwendet werden. Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten als kleiner Verbandkasten verwendet werden.

(3) Verbandkästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind.

(4) Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z. B. Verunreinigungen, Nässe, hohe Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist. Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatums zu ergänzen bzw. zu ersetzen.

(5) In Arbeitsstätten ist mindestens das Erste-Hilfe-Material entsprechend Tabelle 2 bereitzuhalten.

(6) Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung können neben der Grundausstattung mit Erste-Hilfe-Material nach Abs. 5 auch ergänzende Mittel zur Ersten Hilfe (siehe Punkt 3.4) notwendig werden.

3 Begriffsbestimmungen

3.4 Mittel zur Ersten Hilfe sind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z. B. Automatisierter Externer Defibrillator, Beatmungsgerät) und Arzneimittel (z. B. Antidot), die zur Ersten Hilfe benötigt werden.

Drei Schritte auf dem Weg zu einem sichereren Arbeitsplatz

Ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen erfordert sowohl die richtige Ausrüstung als auch klare Anweisungen. Hier sind drei wichtige Schritte, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitsplatz im Falle eines Unfalls gut vorbereitet ist.

Erste-Hilfe-Ausrüstung

Die Erste-Hilfe-Lösungen von Cederroth sind so konzipiert, dass jeder schnell Hilfe leisten kann, wenn etwas passiert. Cederroth bietet eine breite Palette an wandmontierten und tragbaren Erste-Hilfe-Produkten, die sich leicht an verschiedene Arbeitsplätze anpassen lassen.

Erste-Hilfe-Ausrüstung

Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Einrichtungen

Eine klare und eindeutige Beschilderung ist entscheidend, um die Erste-Hilfe-Ausrüstung im Notfall schnell zu finden. Die Schilder von Cederroth sind selbstleuchtend, doppelseitig und einfach zu montieren.

Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Einrichtungen

Verwenden Sie eine Checkliste

Nutzen Sie unsere Checkliste, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitsplatz im Falle eines Unfalls richtig ausgestattet ist. Sie hilft Ihnen zu überprüfen, ob alle notwendigen Erste-Hilfe-Ausrüstungen vorhanden sind und nichts Wichtiges übersehen wurde. Machen Sie Ihren Arbeitsplatz noch heute sicherer!

Erste Hilfe – maßgeschneidert für Ihre Branche

Unterschiedliche Branchen bringen unterschiedliche Risiken mit sich – und damit auch unterschiedliche Anforderungen an die Erste-Hilfe-Ausrüstung. Ganz gleich, ob Sie im Baugewerbe, in der Fertigung, im Bildungswesen oder im Bürobereich arbeiten, es ist wichtig, dass Sie die richtigen Vorkehrungen treffen, um im Falle eines Unfalls schnell handeln zu können.

Klicken Sie unten auf Ihre Branche, um Empfehlungen für Erste-Hilfe-Produkte zu erhalten, die für Ihre spezielle Arbeitsumgebung geeignet sind.